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Silent Electronics

Am Schmiedanger 5
84437 Reichertsheim

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1  Allgemeines

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsgeschäfte der Firma Silent Electronics nachfolgend Auftragnehmer genannt.
    Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit,
    wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart und von uns bestätigt sind.
  2. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  3. Bei der Anwendung dieser AGB gilt ausschließlich Deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, wird davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt. Die übrigen Bedingungen sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.


2  Angebote

  1. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend.
  2. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.


3  Preise

  1. Alle Preise verstehen sich ab Werk Reichertsheim zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Bei einem Warenversand werden die Versandkosten und sonstigen Auslagen (Verpackung, Nachnahmegebühren, Versicherung) gesondert berechnet.


4  Erstgeschäfte

  1. Bei einem Erstgeschäft ist die Zahlung des Rechnungsbetrages sofort und ohne Abzug in bar oder per Barnachnahme zu leisten. 

 

5  Vertragsabschluss, Preise, Versand, Gefahrenübergang, Widerruf

  1. Der Auftraggeber und Auftragnehmer ist an den Vertragsantrag 7 Tage gebunden.
  2. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigen, oder die Lieferung / Dienstleistung  ausgeführt bzw. begonnen haben.
  3. Die Lieferung erfolgt immer zu den am Tage des Gefahrenübergangs geltenden Preisen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet
  4. Bei Stornierung des Auftrages oder unbegründete Annahmeverweigerung seitens des Bestellers erheben wir zu den angefallenen Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  5. Bei Versandgeschäften übernimmt der Auftraggeber alle Kosten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
  6. Erkennbare Schäden an der Verpackung sofort vom Überbringer bestätigen lassen. Für verspätete oder nicht gemeldete Schäden leisten wir keinen Ersatz.

 

6  Haftungsbeschränkungen / -ausschluss

  1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss
    und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Auftragnehmer
    als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verwaltungsgehilfen ausgeschlossen,
    soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Wir übernehmen keinerlei Gewährleistungen oder Haftungen aus Lohnfertigungsarbeiten, da es sich hier um reine Kundenvorgaben (Skizzen, Zeichnungen, Materialien) handelt.
    Auch Folgeschäden oder Personenschäden werden nicht übernommen,
    da der Einsatz ungewiss ist.
  3. Beschädigungen oder Haftungen Beigestellter Teile vom Kunden ,wird ebenfalls nich tübernommen. Wird dies vom Kunden gewünscht, bedarf es vor Auftragsbestätigung die Schriftform mit Bekanntgabe des Wiederbeschaffungswertes und des Haftungsumfanges, was uns zum Risikozuschlag oder zum Auftragsrücktritt
    berechtigt.

 

7  Lieferzeiten

  1. Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
  2. Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Frist die Ware / Dienstleistung unseren Betrieb verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde.
  3. Überschreiten wir die vereinbarte Frist, so hat der Besteller das Recht, uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, dass wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
  4. Sollten wir durch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer
    Zulieferfirmen an der termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die
    Frist bzw. der Termin um die Dauer dieser Störungen. Wird die Behinderung in
    absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken,
    einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
    ohne das dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz
     zusteht.
    In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten.
    Dem Auftraggeber steht im Falle einer Teillieferung das Recht zu,
    vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.

 

8  Gewährleistungen

  1. Etwaige Beanstandungen unserer Ware können nur innerhalb der von uns gewährten Beanstandungsfrist 14 Tage ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform zwingend.
  2. Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen. Bei unfreien und oder nicht versicherten Rücksendungen können wir die Annahme verweigern bzw. dem Besteller eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR zzgl. MwSt. in  Rechnung stellen. Rücksendungen, die nicht vom Besteller aufgegeben wurden, werden von uns nichtangenommen. Berechtigte Rücksendungen an den Besteller werden von uns frei Hauszurückgesandt (innerhalb der BR Deutschland).
  3. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 

 

9  Service- und Reparaturbedingungen

  1. Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur gegen Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes.
  2. Reparaturen werden maximal bis zur Höhe des Neuanschaffungswertes ohne vorherige Begrenzung des Auftraggebers ausgeführt. Übersteigen die Reparaturkosten den Neuwert, wird der Auftraggeber entsprechend benachrichtigt.

 

10  Zahlung, Verzug, Aufrechnung

  1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung oder Dienstleistung ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.
  2. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8,5% p.a. fällig. Die Berechnung der Verzugszinsen gilt ab dem Tag der Rechnungsstellung (Entstehen der Forderung)
  3. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  4. Unsere Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten.
  5. Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
     
  6. Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat.
  7. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.
  8. Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründetet Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns
    Das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb
    einer Woche vom Besteller zu verlangen.
  9. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Vertrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatz nicht zu und wir sind berechtigt, bis dahin entstandene Leistungen und Kosten an den Besteller
    in Rechnung zu stellen und einzufordern.


11  Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Zahlungseingang auf eines unseren Konten sowie allen Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Dienstleistungen handelt (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
  2. Die Ver.- oder Bearbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
  3. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
  4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.


12  Datenschutz

           Informationen zum Datenschutz, finden sie auf dieser Seite unter der Auswahl: "Datenschutz"

             


13  Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand soweit gesetzlich zulässig, für alle Verpflichtungen aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden, ist der Sitz des Auftragnehmers.
  2. Der Auftragnehmer ist jedoch befugt die Kunden auch an anderen Gerichtsständen zu verklagen.

 

Reichertsheim , 31.Juli.2018